Brückenbau
Brücken sind ein elementarer Bestandteil des Straßenverkehrsnetzes. Sie dienen der Überwindung von landschaftlichen Hindernissen wie zum Beispiel, Flüssen, Seen oder Tälern, oder bieten als Kreuzungsbauwerk eine leistungsfähige, konfliktarme und verkehrssichere Knotenpunktslösung. Als Wildbrücken wirken sie einer Zerschneidung von Natur- und Lebensräumen entgegen und leisten damit einen ökologisch wertvollen Anteil innerhalb der Verkehrsinfrastruktur.
Neben Brücken gibt es noch eine Reihe weiterer Ingenieurbauwerke wie zum Beispiel Lärm- und Kollisionsschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Stützbauwerke. Der Erhalt aller Bauwerke an Bundesfern- und Landesstraßen ist eine der wichtigen Aufgaben der Straßenbauverwaltung. Im Verantwortungsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern befinden sich derzeit 1.023 Brücken und 272 sonstige Ingenieurbauwerke. Eine Brücke besteht u.U. aus mehreren Teilbauwerken. Dies ist insbesondere bei Brücken im Zuge der Autobahnen der Fall. Hier ergibt sich je Richtungsfahrbahn ein sogenanntes Teilbauwerk (ein Bauwerk = zwei Teilbauwerke).
Ausgehend von dieser Definition befinden sich 1.260 Teilbauwerke in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung.
Etwa 75 Prozent der in den Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen befindlichen Bauwerke in MV wurde nach 1990 errichtet.
Die ältesten Brücken im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern sind aus dem 19. Jahrhundert. Hierbei handelt es sich um Naturstein- bzw. Mauerwerksbrücken.
Die größte Brücke im Bereich der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist die Strelasundbrücke (2. Strelasundquerung) mit einer Gesamtlänge von 2.830,30 m. Sie verbindet die Insel Rügen mit dem Festland (Stralsund). Die Höhe des Pylon beträgt 127,75 m.
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden die Bauwerke einer regelmäßigen Bauwerksprüfung unterzogen, die in der DIN 1076 geregelt ist. Eine Betrachtung des Bauwerkszustandes zeigt, dass sich der überwiegende Teil der Bauwerke in einem guten bzw. befriedigenden Zustand befindet.
Die deutliche Zunahme des Schwerverkehrs hat praktisch eine Umnutzung der älteren Bauwerke zur Folge. Fahrzeuganzahl und Gewichte liegen zum Teil deutlich über den damaligen Berechnungsannahmen. Betroffen sind hier insbesondere Bauwerke, die bis 1990 errichtet wurden.
Vor diesem Hintergrund erfolgte in den letzten Jahren für eine Reihe von Bauwerken eine statische Nachrechnung. Im Ergebnis der Nachrechnung mussten für einzelne Brückenbauwerke verkehrsbeschränkende Maßnahmen zur Wahrung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit ergriffen werden. Dies betrifft insbesondere die Brücke über den Petersdorfer See im Zuge der A 19, die Hochbrücke in Wismar und die Bahnbrücke in Waren.
Bauwerksprüfung
Bei der Bauwerksprüfung wird zwischen einer Hauptprüfung, Einfachen Prüfung und einer Sonderprüfung unterschieden. Die Hauptprüfung (handnahe Prüfung aller wesentlichen Bauteile) erfolgt alle sechs Jahre. Zwischen den Hauptprüfungen finden die Einfachen Prüfungen (im Wesentlichen Sichtprüfungen) ebenfalls im Abstand von sechs Jahren, statt. Sonderprüfungen sind Prüfungen aus besonderem Anlass, z.B. nach einem Fahrzeuganprall. Darüber hinaus erfolgen jährlich eine Besichtigung sowie laufende Beobachtungen (mindestens zweimal jährlich).
Bei der Hauptprüfung werden alle Bauwerksteile handnah geprüft. Für alle schwer zugänglichen Teile kommt entsprechende Besichtigungstechnik zum Einsatz, z.B. Hubsteiger, Untersichtgeräte oder Rüstungen. Insbesondere die Brückenlager und Fahrbahnübergänge bedürfen einer genauen Kontrolle. Die Prüfung erfolgt unter Einsatz technischer Hilfsmittel für zerstörungsfreie Materialuntersuchungen und bei Notwendigkeit auch zerstörender Prüfung (z.B. zum Zwecke des Endoskopierens sowie der Entnahme von Bohrkernen für Gefüge- und Festigkeitsuntersuchungen u.a.).
Bauwerksmanagement
Um auch zukünftig eine anforderungsgerechte Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten, werden alle Brückenbauwerke einer Bauwerkspriorisierung unterzogen. Das Ziel dieser Priorisierung ist es, alle Brückenbauwerke im landesweiten Netz der Bundesfern- und Landesstraßen nach einheitlichen Kriterien zu bewerten und entsprechend ihres baulichen Zustandes und ihrer Verkehrsbedeutung zu ordnen. Die Bauwerkspriorisierung dient als Entscheidungshilfe für die Festlegung von Dringlichkeiten in der Bauwerkserhaltung.
Die Priorisierungsberechnung umfasst alle unter Verkehr liegenden Brückenbauwerke in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Ermittlung der Priorität werden bauwerksbezogene Daten (Bauwerkszustand, Tragfähigkeit, Entwurfskriterien, Restnutzungsdauer und die Ergebnisse der Nachrechnung) sowie streckenbezogene Daten (Verkehrsbelastung, Anzahl des täglichen Schwerverkehrs sowie Bedeutung der Straße im Streckennetz) herangezogen.