Das ändert sich 2021
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr gibt für das Jahr 2021 folgende Neuerungen bekannt.
- mit dem 01.01.2021 wird die Autobahn GmbH des Bundes in das VEMAGS-Verfahrensmodul als anzuhörenden Stelle für die Autobahnen eingebunden. Weiterführende Informationen können auf der Webseite VEMAGS abgerufen werden.
- ab dem 01.01.2021 tritt die StVO Novelle 2020 in Kraft. Somit ändert sich die örtliche Zuständigkeit gem. §47 StVO für Ausnahmegenehmigungen gem. §46 Abs. 1 und Erlaubnisse gem. §29 Abs. 3 StVO. Hier geht es zum Informationsmaterial.
- ab dem 01.01.2021 tritt die geänderte Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Kraft. Hier geht es zum Informationsmaterial und zum Gebührenrechner.
- ab dem 01.01.2021 ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht mehr für die Autobahnen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Die Aufgaben werden künftig von der Autobahn GmbH des Bundes am Standort Güstrow wahrgenommen.
- Ab dem 01.01.2021 übernimmt das Dezernat für Kommunikation die Unterrichtung der Medien und der Öffentlichkeit zu Themen der Straßenbauverwaltung. Tel.: 0381 122 3030 E-Mail: presse@sbv.mv-regierung.de